ISBN-13: 9783638954082 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 30 str.
ISBN-13: 9783638954082 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 30 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,3, Ruprecht-Karls-Universitat Heidelberg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Symbolische Kommunikation im Alten Reich, 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaiser und Reich - auf diese gangige Formel brachten schon Zeitgenossen die Ordnung des Romisch-Deutschen Reiches. Gemeint war damit die gemeinsame Herrschaft von Kaiser und Reichsfursten, wobei hier insbesondere die Kurfursten eine herausgehobene Stellung einnahmen. Als Kaiser Karl IV. 1356 mit der Goldenen Bulle die Modalitaten fur Konigswahlen und -kronungen schriftlich fixieren lassen wollte, musste er sich die Zustimmung der Kurfursten durch die Zusage weitreichender Privilegien sichern. Die Goldene Bulle wurde zu einer der wichtigsten Urkunden des spaten Mittelalters, einer lex fundamentalis des Reiches und bestimmte die Grundzuge desselben bis an sein Ende. In diesem Gesetzestext wird unter anderem im Detail die Rangfolge der einzelnen Kurfursten geregelt. Die Sitzordnung und die Reihenfolge beim Erscheinen vor dem Kaiser sowie die einzelnen Aufgaben, die wahrend Kronung und Wahl den einzelnen Fursten zufielen, wurden genauestens festgelegt. Die Ordnung des Reiches als Ganzes und die Abstufungen in der Rangfolge seiner Glieder soll beim Aufeinandertreffen dieser inszeniert und zur Schau gestellt werden, damit das gedachte Gebilde Reich seinen Untertanen durch das Auftreten von Konig und Kurfursten in seiner Gesamtheit vor Augen gehalten werden kann. Es scheint demnach, als ob die Goldene Bulle ein bestandiges System fixierte, welches dem Reich auch in akuten Krisen wie der Konfessionalisierung der Reichsstande oder wahrend des Machtvakuums nach dem freiwilligen Rucktritt Kaiser Karls V. Stabilitat gab. Im Folgenden soll daher untersucht werden, welche Bestimmungen der Goldenen Bulle die Rangordnung der Kurfursten regelten und welche Bedeutung dies fur das Reich