ISBN-13: 9783656094142 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 40 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Fachhochschule Worms, Veranstaltung: Wirtschaftliches Prufungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: Vor Einfuhrung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) am 29.05.2009 konnte im handelsrechtlichen Jahresabschluss eine sog. Aufwandsruckstellung gem. 249 Abs. 2 HGB gebildet werden. Danach durften Ruckstellungen fur ihre Eigenart nach genauerUmschreibung, dem Geschaftsjahr oder einem fruheren Geschaftsjahr zugeordnete Aufwendungen gebildet werden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Hohe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. Von praktischer Bedeutung war 249 Abs. 2 HGB a.F. insbesondere fur regelmassig und in grosserem zeitlichem Abstand anfallende Generaluber-holungen und Instandhaltungsmassnahmen oder Grossreparaturen. Nach Einfuhrung des BilMoG wurde der 249 Abs. 2 HGB a. F. gestrichen um somit die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften den International Financial Reporting Standards (IFRS) anzugleichen. Nach den IFRS-Vorschriften darf eine Ruckstellung fur reine Innenverpflichtungen grundsatzlich nicht gebildet werden. Das Institut der Wirtschaftsprufer (IDW) hat nach der Einfuhrung des Bil-MoG einen Hinweis zur Rechnungslegung veroffentlicht und vertritt die Meinung, dass der sog. component approach" (Komponentenansatz) nach International Accounting Standards (IAS) 16.43 bis 49 auf das deutsche Handelsrecht Anwendung fin