ISBN-13: 9783638748766 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
ISBN-13: 9783638748766 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2,3, Johannes Gutenberg-Universitat Mainz (Institut fur Politikwissenschaft), Veranstaltung: Grundseminar, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Oft wird der gegenwartige Zustand des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland als schwieriges System mit vielen Hindernissen beschrieben. Unterschiedliche Interessen auf sachlicher und politischer Ebene wirken einander entgegen und erschweren die Gesetzgebung. Bund und Lander sind zudem in zentralen Bereichen der Gesetzgebung eng miteinander verflochten. Die Rolle des Bundesrats als Vertretung der 16 Lander fallt dabei besonders ins Gewicht. Schliesslich mussen derzeit rund 60 Prozent aller Gesetzentwurfe den Bundesrat passieren, weil sie Landerinteressen beruhren und daher zustimmungspflichtig sind. Dies ware nicht unbedingt von Nachteil, ware nicht die unterschiedliche Stimmverteilung in Bundestag und Bundesrat immer wieder ausschlaggebend fur das Scheitern von Gesetzentwurfen. Deutlich wird schon hier, dass die gegenwartigen Kompetenzen in Frage gestellt werden mussen und ein enormer Reformbedarf besteht, um einer drohenden Regierungsunfahigkeit entgegen zu wirken. Der Bundesrat setzte zu diesem Zweck im Jahr 2003 eine Bundesstaatskommission ein, die Vorschlage erarbeiten sollte, um eine neue Kompetenzverteilung zwischen Bund und Landern zu ermoglichen und so den Anteil der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat auf ungefahr 35 Prozent zu senken. Zur Debatte stand ausschliesslich eine komplette Foderalismusreform, die zuletzt trotz Ubereinstimmung in vielen Bereichen an der Uneinigkeit uber den Bereich Bildung scheiterte. Exemplarisch soll hier ein Bereich beleuchtet werden, an dem die kontroverse Diskussion zwischen Bund und Landern veranschaulicht wird: Die Diskussion um eine Reform des offentlichen Dienstes und des Dienstrechts der Beamten. Im Folgenden wir"