ISBN-13: 9783640412679 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
ISBN-13: 9783640412679 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2.0, Ludwig-Maximilians-Universitat Munchen (Mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Die Stadt im Mittelalter, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Kampf um Reichsunmittelbarkeit in Wurzburg im 13. Jahrhundert - dies ist ein Thema, an dem die Forschung bisher leider kein allzu groes Interesse bekundet hat. Besonders fur den Zeitraum der ersten Halfte des 13. Jahrhunderts, aus dem die beiden hier behandelten Urkunden stammen, gibt es leider so gut wie gar keine Forschungsergebnisse. Dies mag unter anderem an der ebenfalls mageren Quellenlage liegen. Fur die Zeit bis zum 14. Jahrhundert sind weder Regestenwerke noch Urkundenbucher der Stadt Wurzburg erhalten, nur einzelne Urkunden oder Hinweise auf besondere Geschehnisse in das Ereignis nicht direkt betreffenden Diplomata uberliefert. Auch ist, u.a. durch W.Fulein, nachgewiesen, dass im 15. und 16. Jahrhundert eine planmaige und massive Verzerrung, Unterdruckung oder Beseitigung der Geschichtsquellen der Stadt Wurzburg stattgefunden hat. Ziel war die Bereinigung des Geschichtsbildes der Bischofsstadt von internen Auseinandersetzungen und vor allem die Machtstarkung des Bischofs als Stadtherren. Diese Bereinigung scheint bis heute ganz gut funktioniert zu haben, denn die meiste Forschungsliteratur vertritt eher eine Darstellung der Burger als aufstandische Querulanten, denn als um Selbststandigkeit ringende Burger. Die Fragestellungen dieser Arbeit lauten: Wie war die Rechteverteilung in Wurzburg zu dieser Zeit gelagert? Ist an Hand des Erlasses der beiden Urkunden eine Anderung in der Verteilung der Rechte zwischen Burgern und Bischof abzusehen? Wenn ja, welche ware das? Was waren die Grunde fur eine solche Veranderung? Und: War diese Entwicklung typisch fur eine Bischofsstadt dieser Zeit? Diese Fragen sollen anhand der Vertragsbedingungen der beiden Urkunden und der geschichtlichen Entwicklung, die z