ISBN-13: 9783638707190 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 144 str.
ISBN-13: 9783638707190 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 144 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,1, Hochschule Bremen (Hochschule), 58 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kaum eine Verbrechensart beschaftigt die offentliche Meinung so sehr, wie Sexualstraftaten. 1995 gingen die schrecklichen Missbrauchs- und Mordtaten von Marc Dutroux um die Welt. Auch die Verbrechen von Mark Hoffmann in Niedersachsen in der jungsten Vergangenheit sind hier keine Ausnahme. In Deutschland bewegten und erregten die Vergewaltigungen und Morde an Natalie Astner, Kim Kerkow oder Christiane Evers die Offentlichkeit. Als Konsequenz dieser scheinbar gestiegen Anzahl von Sexualstraftaten hat der Gesetzgeber reagiert und am 26. Januar 1998 das "Gesetz zur Bekampfung von Sexualdelikten und anderen schweren Straftaten" erlassen. In diesem Gesetz ist u.a geregelt worden, dass Sexualstraftater, die zu einer Bewahrungsstrafe verurteilt worden sind, auch ohne ihr Einverstandnis zu einer psychotherapeutischen Behandlung mittels einer Weisung gezwungen werden konnen. Diese veranderte Gesetzeslage stellt die Arbeit der Bewahrungshilfe vor ganzlich neue Herausforderungen. Die, aufgrund von Sexualstraftaten verurteilten Probanden der Bewahrungshilfe benotigen oftmals wegen der besonderen Umstande der Sexualdelinquenz und einer unter Umstanden hoheren Ruckfallgefahr eine weitaus intensivere Betreuung als andere Probanden. Hinzu kommt das viele Bewahrungshelfer aufgrund unterschiedlicher Faktoren (Ausbildung, praktisches Wissen, hohe Fallbelastung oder auch Vorbehalte gegen den Taterkreis) mit dieser Arbeit uberfordert sind. Ich mochte mit dieser Arbeit zeigen, dass das System der Bewahrungshilfe im Rahmen der gestellten Aufgabenstellung, namlich Hilfe anzubieten und Kontrolle auszuuben, gerade aufgrund seiner besonderen Einbindung in den justiziellen und sozialarbeiterischen Kontext in der Lage ist, einen substantiellen Beitrag zur Verringerung der Sexualdelinquenz zu leisten. Dabei wird