ISBN-13: 9783668164703 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
ISBN-13: 9783668164703 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 44 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 11 Punkte, Ruhr-Universitat Bochum, Veranstaltung: Rechtsgeschichtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: "Falsa demonstratio non nocet" und "Auslegung vor Anfechtung" - jeder Erstsemesterstudent der Rechtswissenschaft kennt diese Grundsatze und verbindet sie direkt mit dem sogenannten Haakjoringskod-Fall (RGZ 99, 147), dem "klassischsten" Fall ("Musterbeispiel"/"Schulbeispiel") auf diesem Gebiet. Er gilt zugleich als der Fall, der in der Rechtsprechung die Wende hinsichtlich des subjektiven Fehlerbegriffs im Mangelgewahrleistungsrecht ("Geburtsstunde") gebracht hat. Und endlich ist dies der Fall, der in der Literatur auf hochst unterschiedliche Weise interpretiert wird und zum Teil fur heftige Kritik hinsichtlich der Notwendigkeit beider genannten Grundsatze gesorgt hat. Erstaunlich ist jedoch, dass das Reichsgericht in seinen Entscheidungsgrunden weder den Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" ausdrucklich genannt hat, noch dass es eine allgemeine Definition des subjektiven Fehlerbegriffs geliefert hat (oder das Wort "Fehler" uberhaupt verwendet hat), obwohl gerade bei einer Abkehr von der alten Rechtsprechung zum objektiven Fehlerbegriff davon auszugehen ware. Ziel und Zweck dieser Seminararbeit ist es deshalb, die historische Entwicklung des bereits Gelernten nachzuvollziehen und die im Studium vermittelten Grundsatze kritisch zu hinterfragen. Zu erortern sind im Besonderen die Frage der (historischen) Bedeutung des Urteils und die geschichtliche Entwicklung, sowie die Existenzberechtigung des Grundsatzes falsa demonstratio non nocet und des subjektiven Fehlerbegriffs. Der Beitrag gliedert sich wie folgt: Zunachst werden Sachverhalt und Entscheidungsgrunde des Falles dargestellt, sodann wird die historische Entwicklung vor und nach der Entscheidung hinsichtlich der beiden Grundsatze, das heit die Hintergrunde und Auswirkungen, erlautert.