ISBN-13: 9783838626888 / Niemiecki / Miękka / 2000 / 92 str.
ISBN-13: 9783838626888 / Niemiecki / Miękka / 2000 / 92 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Ruhr-Universitat Bochum (unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Im Zuge der Internationalisierung der Rechnungslegung hat der deutsche Gesetzgeber in 297 Abs. 1 HGB borsennotierte Mutterunternehmen dazu verpflichtet, den Konzernanhang um eine Segmentberichterstattung zu erweitern. Dabei aussert er sich jedoch nicht zum Inhalt und zur Ausgestaltung einer solchen Berichterstattung. Diese Regelungslucke sollte durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee geschlossen werden. Am 15. September 1999 veroffentlichte das private Rechnungslegungsgremium daher den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungsstandards zur Segmentberichterstattung, der in praktisch unveranderter Form im Mai 2000 als Standard Gultigkeit erlangte. Ziel der Arbeit soll es sein, die vorgeschlagenen Vorschriften einer kritischen Analyse im Hinblick auf den Zweck der Rechnungslegung zu unterziehen. Da in der Harmonisierungsdiskussion auch immer wieder eine Ubernahme der Rechnungslegungsvorschriften des IASC gefordert wird, erscheint ein Vergleich der Regelungen der beiden Standardsetter sinnvoll. Gang der Untersuchung: Im ersten Kapitel wird die Problemstellung, das Ziel und der Aufbau der Arbeit besprochen. Daran anschliessend wird zunachst der Zweck der Rechnungslegung untersucht, um zu prufen, ob die Segmentberichterstattung grundsatzlich geeignet ist, diesen Zweck zu erfullen. Das dritte Kapitel beschaftigt sich zum einen mit der bisherigen deutschen Vorschrift zur Segmentberichterstattung in 285 Nr. 4 HGB bzw. 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB, zum anderen mit den Regelungen des E-DRS 3, eingebunden in eine kurze Einfuhrung in die Organisation des DRSC. Im vierten Kapitel werden die Vorschriften des IASC zur Segmentberichterstattung dargestellt. Das funfte Kapitel bildet den Schwerpunkt der Arbeit. Zu Beginn werden die in den vorherigen Kapiteln besprochenen Standards t