ISBN-13: 9783322933003 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 135 str.
ISBN-13: 9783322933003 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 135 str.
Im folgenden Text sollen Zusammenhange und Wechselwirkungen zwi- schen der Institution sowie den Aufgaben der Treuhandanstalt einerseits und den Regeln des Arbeitsrechts andererseits untersucht werden. Auf den ersten Blick mag diese Verknupfung unpassend erscheinen, da die Treuhandanstalt weder in ihrer privatrechtlichen noch in ihrer offentlich-rechtlichen Funktion unmittelbar mit dem Arbeitsverhaltnis der Beschaftigten in den Treuhandun- ternehmen verbunden war. In ihrer privatrechtlichen Funktion war die Treu- handanstalt unmittelbar oder mittelbar Anteilseignerin von Treuhandunter- nehmen und damit nicht als Arbeitgeber der Beschaftigten der Treuhandun- ternehmen zu qualifizieren. Die in der offentlich-rechtlichen Funktion der Treuhandanstalt erlassenen Verwaltungsakte oder sonstigen Handlungen re- geln wiederum nicht unmittelbar die Arbeitsverhaltnisse der Beschaftigten in den Treuhandunternehmen. Insofern konnte eine Untersuchung der Bezie- hungen zwischen der Treuhandanstalt und dem Arbeitsrecht sich nur auf die Auswirkungen des Handeins der Treuhandanstalt auf das Arbeitsrecht be- ziehen. Ein solcher Ansatz wurde jedoch zu kurz greifen. Die Treuhandanstalt war in Deutschland die magebliche Privatisierungsinstitution; sie hatte zen- trale Aufgaben bei der Transformation der gesamten Rechts- und Sozial be- ziehungen in den fruheren volkseigenen Betrieben und Kombinaten. Ihr ob- lagen nach 2 Abs. 6 TreuhandG die Aufgabe der Entwicklung sanierungs- fahiger Betriebe zu weubewerbsfahigen Unternehmen sowie die Herausbil- dung marktfahiger Unternehmen und einer effizienten Wirtschaftsstruktur. Nach 8 TreuhandG gewahrleistete sie die Aufgaben der Privatisierung durch Verauerung von Geschaftsanteilen oder Vermo- gensanteilen, Sicherung der Effizienz und Wettbewerbsfahigkeit der Unternehmen so- wie der Stillegung und Verwertung des Vermogens von nicht sanierungsfa- higen Unternehmen oder Unternehmensteilen.