ISBN-13: 9783640511600 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Mathematik - Didaktik, Humboldt-Universitat zu Berlin (Mathematik), Sprache: Deutsch, Abstract: Fur die Vermittlung elementarer Rechenfertigkeiten kamen die Klosterschulen oder Lateinschulen" des Mittelalters kaum in Betracht. Im Mittelalter gab es keine allgemeine Schulpflicht und damit auch keine verbindlichen Rahmenbedingungen. Die Schulmathematik war trotz einiger Armenschulen" letztendlich dem Klerus und dem Landadel, spater auch dem Stadtadel vorbehalten. Damit erhielt nur die elitare Bevolkerung des europaischen Mittelalters einen Zugang zu mathematischer Bildung und dies nicht einmal einheitlich. Ebenso konnte die Volksschule der Fruhen Neuzeit den territorialen Bildungsauftragen noch nicht gerecht werden. In den mitteldeutschen Kleinstaaten wurde die Schulpflicht zwar in der ersten Halfte des 17. Jahrhunderts beginnend eingefuhrt, zum Beispiel in Braunschweig-Wolfenbuttel 1647, in Preussen 1717; es gibt auch eine Kirchenordnung von 1585 eine niedersachsische Kirchenordnung, die den Schulbesuch fordert. Aber wie stand es um die Umsetzung? Schulordnungen regelten die organisatorische Gestaltung, legten den Lehrplan und die Unterrichtsinhalte fest, zu denen nicht uberall von Anfang an Rechnen und Raumlehre gehorten. Gesetze zur Unterhaltung von Schulen sollten ihren Bestand sichern. Immerhin sind Rechnen und Raumlehre schon recht fruh unter den Gegenstanden des Schulunterrichts aufgefuhrt, wie einige Schulordnungen belegen. Besondere Beispiele hierfur sind das Preussische Reglement von 1763 und der bekannte Schulmethodus des Herzogs Ernst des Frommen von Gotha (1642), welchem eine vergleichsweise starke Wirksamkeit zugesprochen wird. Schulrecht und Schulkonzeption entsprachen oft nicht der Schulwirklichkeit."