ISBN-13: 9783640471706 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 2, Deutsche Hochschule fur Verwaltungswissenschaften Speyer, Sprache: Deutsch, Abstract: Der erstmals im Marz 1994 zusammengetretene Ausschuss der Regionen (AdR), dessen offizielle Bezeichnung "Beratender Ausschuss der regionalen und lokalen Gebietskorperschaften" lautet, soll die subnationalen Korperschaften institutionell in die Europaische Gemeinschaft (EG) einbinden. Damit wird der zunehmenden Kompetenzverlagerung auf die EG, die innerstaatlich auch zu Lasten der Regionen geht, Rechnung getragen. Tragender Gedanke ist, dass sich die Regionen nicht gegen eine Ausweitung der EG-Kompetenzen wehren, sondern selbst auf der EG-Ebene an der Ausubung der erweiterten EG-Kompetenzen beteiligt werden sollen. Es wird damit ein Konzept des sogenannten Beteiligungsfoderalismus verfolgt, nachdem die wachsende Bedeutung der EG nicht mehr aufzuhalten ist und sich ein Konzept der Besitzstandswahrung der Regionen (Kompetenzfoderalismus) als nicht mehr wirksam erweist. In der vorliegenden Arbeit soll zum einen die bisherige Entwicklung des AdR und seiner Einflussmoglichkeiten wiedergegeben, zum anderen eine mogliche Perspektive gewiesen werden. Dabei soll im Blickfeld behalten werden, was man sich vom AdR versprach, inwieweit die darin gesetzten Hoffnungen erfullt wurden und ob eine Fortentwicklung dieses Instruments des Beteiligungsfoderalismus erwartet werden kann.