ISBN-13: 9783638915779 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
ISBN-13: 9783638915779 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Universitat Hamburg, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der deutsche Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Dies spiegelt sich unter anderem in Offnungsklauseln in Tarifvertragen, weiterhin zunehmender Tertiarisierung, technologischem Wandel, unsteten Erwerbsbiographien oder einer steigenden Frauenerwerbsquote wider. Ebenso spielt die abnehmende Bedeutung vom Normalarbeitsverhaltnis eine Rolle. Durch die tendenzielle Abkehr von der unbefristeten Vollzeitarbeitsstelle mit ublichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutzvorschriften und der Zunahme von atypischen Beschaftigungsverhaltnissen wird die Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern auf arbeitsvertraglicher Grundlage und Selbststandigen auf Basis des Dienstleistungsvertrages immer schwieriger, was vor allem darauf zuruck zu fuhren ist, dass es bis heute keine Legaldefinition des Arbeitnehmerbegriffs gibt. Etwaige Rechtsformverfehlungen fuhren immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien. Spatestens dann, wenn es zu einer Vertragsaufhebung des Auftraggebers kommt, ist dies der klassische Fall, welcher zu einer gerichtlichen Uberprufung des Rechtscharakters fuhrt. Ob ein Vertrag als Arbeits- oder Dienstvertrag zu qualifizieren ist, richtet sich jedoch nicht nach den Wunschen und Vorstellungen der Vertragspartner, sondern danach, wie die Ver-tragsgestaltung nach ihrem Geschaftsinhalt objektiv einzuordnen ist; denn durch Parteivereinbarungen kann die Bewertung einer Rechtsbeziehung als Arbeitsverhaltnis nicht abgedungen und der Geltungsbereich des Arbeitnehmerschutzsrechtes nicht eingeschrankt werden. Groe Bedeutung gewann die Feststellung des Status aber auch in der Diskussion um die Scheinselbststandigkeit. Bei Scheinselbststandigen handelt es sich um Mitarbeiter, die arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und/ oder sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer zu qualifizieren si