Prof. Dr. Heinz Wagner, Studium in Köln, Berlin und Göttingen, Promotion 1966, Habilitation 1974 mit einer Arbeit über "Amtsverbrechen", seit seiner Berufung nach Kiel 1974 auf den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht auch praktisch tätig als Strafverteidiger, überwiegend in Wirtschaftssachen.