ISBN-13: 9783640719563 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 56 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,0, Universitat Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ob bzw. inwieweit die Europaische Union demokratisch legitimiert ist, stellt eine vieldiskutierte, unter unterschiedlichsten Gesichtspunkten beleuchtete und auf Grund ihrer groen Bedeutung fur Millionen von Menschen auerst wichtige Frage dar. Trotz der unterschiedlichen Positionen zu diesem Thema herrscht weitgehende Einigkeit daruber, dass es ein europaisches Demokratiedefizit, in welchem Ausma sei dahin gestellt, gibt (vgl. Dingwerth et al. 2010: 80; Blauberger 2010: 52). Besonders harsch wird Kritik bisweilen am Europaischen Gerichtshof formuliert, die in der Forderung der "Zerstorung" des EuGH kumuliert (vgl. Frenz 2010: 669). Hintergrund der Kritik ist die politische Rolle des EuGH als "Motor der Integration," der mageblich an der Gestaltung der EU beteiligt ist (vgl. Dobler 2008: 510, 524; Frenz 2010: 666). Seinen Einfluss ubt der EuGH aus, indem er Gesetze nicht nur auslegt, sondern selbst normsetzend wirkt. Dieses durch die Urteile des EuGH entstehende Richterrecht wird in der politikwissenschaftlichen Literatur vergleichsweise wenig beachtet (vgl. Schmidt 2008: 102). Besonders die Frage nach der Legitimitat solcher normsetzender Akte wird vor allem in der juristischen Diskussion gestellt (vgl. z. B. Dobler 2008; Bydlinski 1985). So es in der politikwissenschaftlichen Literatur doch Abwagungen uber die demokratische Legitimitat des Richterrechts gibt, basieren diese entweder auf der Gleichsetzung von Legitimitat und Folgebereitschaft (vgl. z. B. Gibson/Caldeira 1998) oder, bei einer normativeren Herangehensweise, bleiben sie ohne klare Definition, welches denn die Kriterien fur die Legitimation des von Richtern geschaffenen Rechts uberhaupt sein konnten (vgl. z. B. Scharpf 2009). Sich uber diese Kriterien im Klaren zu sein, ist jedoch notwendig zur Beurteilung der Praxis am EuGH, denn di