ISBN-13: 9783639489248 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 72 str.
Die G20 beschloss anlasslich ihres Gipfels in Pittsburgh im Jahr 2009, dass alle standardisierten OTC Derivate bis Ende 2012 uber Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties) gecleart werden mussen. Das zentrale Clearing ermoglicht die Kontrolle von Kontrahentenrisiken am Terminmarkt. Es sichert die Handelsteilnehmer gegen das Risiko ausfallender Vertragspartner ab. Die Zentrale Gegenpartei tritt zwischen die ursprunglichen Vertragsparteien und wird somit zum Kaufer fur jeden Verkaufer und Verkaufer fur jeden Kaufer. Fur die an Borsen gehandelten Derivate hat sich das zentrale Clearing bereits als eine effiziente Variante des Risikomanagements durchgesetzt. Auf OTC Markten hingegen wird hiervon bislang kaum Gebrauch gemacht. Grunde sind v. a. die sehr speziellen Produkteigenschaften der dort gehandelten Kontrakte. Die Komplexitat und Illiquiditat der OTC Derivate fuhrt dazu, dass die durch die G20 ausgerufene Clearingpflicht nicht-intendierte Resultate zur Folge haben konnte. Dies betrifft nicht nur gestiegene Kosten fur einzelne Handler, sondern auch eine Erhohung systemischer Risiken."
Die G20 beschloss anlässlich ihres Gipfels in Pittsburgh im Jahr 2009, dass alle standardisierten OTC Derivate bis Ende 2012 über Zentrale Gegenparteien (Central Counterparties) gecleart werden müssen. Das zentrale Clearing ermöglicht die Kontrolle von Kontrahentenrisiken am Terminmarkt. Es sichert die Handelsteilnehmer gegen das Risiko ausfallender Vertragspartner ab. Die Zentrale Gegenpartei tritt zwischen die ursprünglichen Vertragsparteien und wird somit zum Käufer für jeden Verkäufer und Verkäufer für jeden Käufer. Für die an Börsen gehandelten Derivate hat sich das zentrale Clearing bereits als eine effiziente Variante des Risikomanagements durchgesetzt. Auf OTC Märkten hingegen wird hiervon bislang kaum Gebrauch gemacht. Gründe sind v. a. die sehr speziellen Produkteigenschaften der dort gehandelten Kontrakte. Die Komplexität und Illiquidität der OTC Derivate führt dazu, dass die durch die G20 ausgerufene Clearingpflicht nicht-intendierte Resultate zur Folge haben könnte. Dies betrifft nicht nur gestiegene Kosten für einzelne Händler, sondern auch eine Erhöhung systemischer Risiken.