ISBN-13: 9783638705035 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 162 str.
ISBN-13: 9783638705035 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 162 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Borse, Versicherung, Note: 1,3, Westsachsische Hochschule Zwickau, Standort Zwickau, Veranstaltung: Steuerlehre / Wirtschaftsprufung, 75 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Inzwischen ist weitestgehend erkennbar, welche grundlegenden Veranderungen Basel II und der im finanzwirtschaftlichen Schrifttum kontrovers diskutierte Begriff Rating fur die Kreditwirtschaft und Unternehmen nach sich zieht. Basel II wird von den Kreditinstituten praktiziert und ist inzwischen zum Bestandteil der Kunde-Bank-Beziehung geworden. In dieses, zwischen Kunden und deren Kreditgebern bestehende Rechtsverhaltnis, sind seit jeher die Angehorigen des steuerberatenden Berufsstandes beratend und begleitend einbezogen. Den Steuerberatern obliegt daher, neben der traditionellen Bearbeitung von betrieblichen und privaten Steuererklarungen, meist auch ein erweitertes Erstellen von Unterlagen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhaltnisse eines Kreditnehmers gegenuber Kreditinstituten. Durch immer umfangreichere Ratingmanahmen haben Kreditinstitute erkannt, dass die klassischen Instrumentarien, gedacht sei an dieser Stelle insbesondere an die traditionelle Analyse der Jahresabschlussunterlagen, keinen ausreichenden Einblick in tatsachliche Unternehmensumstande ermoglichen. Dies liegt einerseits darin begrundet, dass die Jahresabschlussanalysen zu wenig auf die zukunftige Zahlungsfahigkeit eines Unternehmens fokussiert sind. Andererseits kann die aufgezeigte Ertragskraft und finanzielle Stabilitat unter Umstanden, durch die Ausnutzung abweichender Ansatz- und Bewertungswahlrechte, zu positiv dargestellt sein. Ein Unternehmen kann zum Beispiel im August eines Jahres nahe an der Erfullung eines Insolvenztatbestands sein, diese Situation aber zum Bilanzstichtag wieder abgebaut haben. Aus einem Jahresabschluss, der dem Kreditinstitut unter Umstanden 1 Jahr nach dem Ende des Geschaftsjahres vorgelegt wird, ist diese