ISBN-13: 9783640134335 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 88 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13, Universitat Hamburg (Offentliches Recht und Sozialrecht), Veranstaltung: Polizeirecht in Zeiten des Terrorismus - Ein Paradigmenwechsel vom liberalen Rechtsstaat zum so genannten Praventionsstaat?, 34 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Fuhlen sich die Burger bedroht, sind sie eher bereit freiheitseinschrankende Manahmen zu akzeptieren. Verallgemeinert kann man demnach sagen, dass erlebte Unsicherheitsgefuhle die aktuelle Sicherheitspolitik legitimieren. Heit dies aber, dass sich das rechtspolitische Handeln rein am Sicherheitsgefuhl der Burger orientiert und moglicherweise bezuglich der objektiven Bedrohungslage gar nicht angemessen ist. Dies ist die zentrale Fragestellung dieser Arbeit, wobei das Verhaltnis von Freiheit und Sicherheit keine Rolle spielt, sondern ausschlielich, welche Faktoren die Sicherheitsgesetzgebung beeinflussen, mit speziellem Fokus auf dem Sicherheitsgefuhl der Burger. In Anlehnung an die Argumentation vieler Kritiker und den provokativen Seminartitel, der einen Paradigmenwechsel vom liberalen Rechtsstaat hin zum Praventionsstaat suggeriert, lautet die eindeutig gewagte Arbeitsthese dieser Arbeit, dass die Politik die offentliche Debatte bezuglich des Terrorismus bewusst anheizt, um so kollektive Angste innerhalb der Bevolkerung zu verstarken und letztlich Legitimation fur anti-liberale Gesetzgebung herzustellen. Um Aussagen uber den Wahrheitsgehalt der Arbeitsthese machen zu konnen, ist es notwendig, den Nutzen sowie die Entstehungsmechanismen und Faktoren von Furcht zu verstehen, wobei der Schwerpunkt hauptsachlich auf der Furcht vor Kriminalitat im Allgemeinen und Terrorismus als spezieller Auspragung liegt. Weiter soll begrundet werden, warum es aus Sicht der Politik rational erscheint, Angste zu instrumentalisieren. Es ist jedoch bereits jetzt schon abzusehen, dass keine eindeutigen Beweise z