ISBN-13: 9781517285111 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 42 str.
ISBN-13: 9781517285111 / Niemiecki / Miękka / 2015 / 42 str.
In dieser Studienarbeit wird das Problem der Zwangsheirat behandelt. Die Autorin beschreibt unter welchen Umstanden solche Ehen zustande kommen, welche Mentalitaten und Weltanschauungen die Gruppen haben, die ihre Kinder zur Heirat zwingen und auch welche Folgen so eine Heirat oder auch die spatere Auflosung dieser hat.
Die Zwangsvermahlung findet man in sehr unterschiedlichen Landern, Gesellschaften oder aber auch in unterschiedlichen Religionsgemeinschaften wieder. Meist steht diese zwar mit den kulturellen Traditionen in Zusammenhang, kommt jedoch in den unterschiedlichsten Bereichen vor. Sie betrifft verschiedene Bevolkerungsschichten und Kasten und kann arme, sowie reiche Familien betreffen. Unter Zwangsehe versteht man eine Eheschlieung, bei der ein/eine Ehepartner/Ehepartnerin durch starken Druck, Androhung oder Anwendung von Gewalt zur Eheschlieung gedrangt wurde. Die Androhung der Gewalt bzw. die Gewalt selbst kann hier vom Ehepartner selbst oder aber auch von dessen Familie, aber auch von der Familie des Betroffenen ausgehen. Den Betroffenen Frauen werden keine anderen Aussichten geboten. Die Ehe wird also gegen den Willen des Ehepartners aufrechterhalten. Damit meint man, dass eine Trennung/Scheidung vom Ehepartner oder von dessen Familie bzw. von der Familie der Braut nicht akzeptiert wird. Sollte trotzdem eine Trennung geschehen so werden Manahmen gegen den Ehepartner getroffen. Oft wird auch nach dem Leben der Person getrachtet oder aber auch physische Gewalt ausgeubt oder aber auch bei Vorhandensein von Kindern mit deren Entfuhrung gedroht. Eine arrangierte Ehe bedeutet hingegen, dass sowohl die Ehepartner als auch der Zeitpunkt der Heirat von den Eltern oder den Verwandten bestimmt wird. Welcher Ehepartner ausgewahlt wird hangt meist davon ab, ob der ausgewahlte Ehepartner aus einer gunstigen bzw. strategisch wertvollen Familie abstammt oder aus einer guten sozialen Schicht kommt. Selbst wenn der/die unverheiratete Mann/Frau sich den Ehepartner selbst auswahlen kann, bleibt es letztlich eine Entscheidung der Eltern, ob die Vermahlung stattfindet oder nicht. Beide Arten der Heirat, die arrangierte Eheschlieung als auch Zwangsheirat sind bestimmte Formen von innerfamiliarer Gewalt und verletzten somit Menschenrechte. Inhalt