ISBN-13: 9783656208655 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, Management Center Innsbruck Internationale Fachhochschulgesellschaft mbH (Management and Law), Sprache: Deutsch, Abstract: Bis Juni 2010 konzipierte das Allgemeine burgerliche Gesetzbuch (ABGB) alte Fassung (aF) den Darlehensvertrag als Realkontrakt. Verpflichtungsgrund war somit nicht die Willensubereinkunft der Parteien, sondern die tatsachliche Ubergabe - also etwa die Uberweisung von Geld auf ein Konto. Diese Regelung wurde beim entgeltlichen Darlehen als unpraktikabel und wenig zeitgema empfunden, da sie einen Darlehensvertrag erst mit Zuzahlung der Valuta zustande kommen lie. Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherkredit-Richtlinie (RL) trat im Juni 2010 das Darlehens- und Kreditrechts-Anderungsgesetz (DaKRAG) in Kraft. Durch dieses Gesetz wurde nicht nur die RL umgesetzt, sondern auch das Darlehensrecht des ABGB umfassend reformiert. Die 983 ff ABGB losten sich von der bisherigen Realvertragskonstruktion und folgen nun dem Konsensualprinzip, welches bei den meisten Vertragstypen im ABGB schon existierte und den heutigen Bedurfnissen und Anschauungen entspricht. Nunmehr bringt bereits die bloe Willensubereinkunft einen voll wirksamen Vertrag zustande. Ziel dieser Seminararbeit ist es, einen Uberblick uber das neue Darlehensrecht des ABGB zu geben. Es soll die Bedeutung dieser Anderungen aufgezeigt werden. Diese Arbeit beschrankt sich auf die 983 ff ABGB, Ziel dieser Arbeit ist es daher nicht, samtliche Anderungen durch das DaKRAG zu untersuchen. Weiters beschrankt sich diese Arbeit auf den Darlehensvertrag im Allgemeinen und geht nicht naher auf die Sonderform des Kreditvertrags ein.