ISBN-13: 9783639641226 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 112 str.
Die im Common Law beheimatete informed consent-Doktrin erlangte in der zweiten Halfte des 20. Jahrhunderts auch in den kontinentaleuropaischen Landern weit reichende Bedeutung. Klart der Arzt uber Nutzen und Risiken einer Behandlung nicht sachgerecht auf, kann dies eine straf- und zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Es werden eingangs die Hintergrunde, die verfassungsrechtlichen Bezuge sowie die Voraussetzungen eines informed consent erlautert. Die juristische Konstruktion des informed consent ist fur das osterreichische Recht insofern aussergewohnlich, als die Einwilligung bei Vorliegen eines Aufklarungsmangels automatisch unwirksam ist. Geht man namlich von der begrundeten These aus, dass es sich bei der Einwilligung in medizinische Massnahmen um eine rechtsgeschaftliche Willenserklarung handelt, bedurfte diese nach den allgemeinen rechtsgeschaftlichen Regeln bei Verletzung der Aufklarungspflicht der (gerichtlichen) Anfechtung. Anhand eines Rechtsvergleiches wird untersucht, ob Unterschiede im Irrtumsrecht des englischen und US-amerikanischen Common Law und der kontinentaleuropaischen Rechtsordnungen diese abweichende Behandlung erklaren konnen. Weiters wird unter Einbeziehung des Meinungsstandes erortert, ob bzw wie weit das informed consent-Prinzip mit der osterreichischen Rechtsordnung vereinbar ist."
Die im Common Law beheimatete informed consent-Doktrin erlangte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in den kontinentaleuropäischen Ländern weit reichende Bedeutung. Klärt der Arzt über Nutzen und Risiken einer Behandlung nicht sachgerecht auf, kann dies eine straf- und zivilrechtliche Haftung zur Folge haben. Es werden eingangs die Hintergründe, die verfassungsrechtlichen Bezüge sowie die Voraussetzungen eines informed consent erläutert. Die juristische Konstruktion des informed consent ist für das österreichische Recht insofern außergewöhnlich, als die Einwilligung bei Vorliegen eines Aufklärungsmangels automatisch unwirksam ist. Geht man nämlich von der begründeten These aus, dass es sich bei der Einwilligung in medizinische Maßnahmen um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, bedürfte diese nach den allgemeinen rechtsgeschäftlichen Regeln bei Verletzung der Aufklärungspflicht der (gerichtlichen) Anfechtung. Anhand eines Rechtsvergleiches wird untersucht, ob Unterschiede im Irrtumsrecht des englischen und US-amerikanischen Common Law und der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen diese abweichende Behandlung erklären können. Weiters wird unter Einbeziehung des Meinungsstandes erörtert, ob bzw wie weit das informed consent-Prinzip mit der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist.