ISBN-13: 9783638756051 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,00, FOM Essen, Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Hochschulleitung Essen fruher Fachhochschule, 8 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Beurteilung von geringfugigen Beschaftigungen wurde mit Wirkung vom 01.04.2003 durch das Zweite Gesetz fur moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt grundlegend geandert. Das auch als Hartz - Kommission bekannt gewordene Gremium wollte mit dem Gesetzesvorschlag zur Anderung der geringfugig entlohnten Beschaftigungsverhaltnisse unter anderem die Bekampfung der Arbeitslosigkeit vorantreiben. Dabei wurde die Verdienstgrenze von bisher 325,00 auf 400,00 im Monat erhoht. Die bis zum 31.03.2003 geltende wochentliche Arbeitszeit von 15 Stunden ist vollstandig entfallen. Als geringfugig Beschaftigte gelten nicht z. B. Personen die sich in Berufsausbildung befinden, auch wenn die Entgeltgrenze von 400,00 nicht uberschritten wird. Zustandig fur das Meldeverfahren und den Beitragseinzug ist ab dem 01.04.2003 die Bundesknappschaft mit Sitz in Essen. Durch die Einfuhrung der so genannten Minijob-Zentrale versprach sich der Gesetzgeber eine Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen, die bis zum 31.03.2003 fur das Melde- und Einzugsverfahren zustandig waren. Die Bundesknappschaft ist fur die Verteilung der den Sozialversicherungstragern und der Finanzverwaltung zustehenden Betrage verantwortlich. Der Gesetzgeber unterscheidet seit Einfuhrung des Gesetzes zwischen geringfugiger Beschaftigung im gewerblichen / freiberuflichen Bereich und der geringfugigen Beschaftigung in Privathaushalten. Bei regelmaiger Uberschreitung der Arbeitsentgeltgrenze von 400,00 tritt vom Tage des Uberschreitens an Versicherungspflicht ein. Der Gesetzgeber hat fur diese Falle eine Gleitzone fur Arbeitsentgelte von 400,01 bis 800,00 eingerichtet, damit der Arbeitnehmer nicht sofort vollstandig mit