ISBN-13: 9783656034728 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 60 str.
ISBN-13: 9783656034728 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,6, Johann Wolfgang Goethe-Universitat Frankfurt am Main, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem neuen Staatsangehorigkeitsgesetz, welches am 15. Juli 1999 ausgearbeitet worden war und schlielich zum 1. Januar 2000 in Kraft trat, wurde das deutsche Staatsangehorigkeitsrecht einer deutlichen Reform unterzogen.1 Der Hauptgrund lag sicherlich darin begrundet, dass viele Menschen uber mehrere Generationen hinweg, ohne die deutsche Staatsburgerschaft zu haben, dauerhaft in Deutschland leben und, dass die Regelungen aus dem Reichs- und Staatsangehorigkeitsgesetz von 1913, die beinahe unverandert bestanden, einfach nicht mehr zeitgema waren.2 In dieser Arbeit soll zuerst auf die historische Entwicklung des deutschen Staatsangehorigkeitsrechts, seit der Grundung des Norddeutschen Bundes 1866 bis heute, Bezug genommen werden. Wesentliche Veranderungen erfuhr das geltende Recht naturlich wahrend der Grundung des deutschen Reiches, kurz vor dem ersten Weltkrieg, durch das schon erwahnte Reichs- und Staatsangehorigkeitsgesetz, wahrend der Zeit der Nationalsozialisten, dann wieder 1990 durch das Auslandergesetz und schlielich am 1. Januar 2000 durch das neue Staatsangehorigkeitsgesetz.3 Dieser historische Verlauf soll zu Beginn der Ausarbeitung vorgestellt werden. Dann wird das Augenmerk auf die wichtigsten Reformen gelegt, welche das neue Gesetz mit sich bringt und anschlieend auf die geltenden Voraussetzungen, welche eine Einburgerung erfordert. Im Folgenden verdeutlicht eine Ubersicht der verschiedenen Aufenthaltstitel, welche differenzierten Moglichkeiten des legalen Aufenthalts ein Auslander in Deutschland besitzt. Abschlieend soll dann geklart werden welche Moglichkeiten der Einburgerung bestehen und welche es vor allem nach der Geburt ermoglichen die deutsche Staatsburgerschaft zu erlangen. ...]