ISBN-13: 9783638681674 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 64 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 1, Universitat St. Gallen (Rechtswissenschaftliches Institut), 16 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 4. Oktober 1974 erwarb A. von dem Kunstkenner X. das Bild "Modele de Sculpture," unterzeichnet mit dem Namen "Picasso," fur 25.000 CFR. Der Verkaufer X. erklarte noch am selben Tag, dass er eine Garantie fur die Echtheit des Gemal¬des ubernehme. Als sich jedoch 11 Jahre spater am 6. November 1985 die Unechtheit der Zeich¬nung herausstellte, weigerte sich die Witwe des inzwischen verstorbenen Verkau¬fers, das Bild gegen Erstattung des Kaufpreises zuruckzunehmen (BGE 114 II 131 S). Nach dem Schweizer Recht hat der Kaufer grundsatzlich die Moglichkeit, den Kaufvertrag entweder wegen eines Willensmangels im Sinne von Art. 23 ff. OR anzufechten, oder aber gemass Art. 197 ff. OR auf Gewahrleistung wegen Schlechterfullung zu klagen. In der vorliegenden Arbeit wird sowohl die Irrtumsanfechtung als auch die Geltendmachung von Gewahrleistungsanspruchen aufgezeigt, und anschliessend die Frage erortert, ob die viel diskutierte alternative Anwendung dieser beiden Rechtsbehelfe auch rechtens ist und den Interessen der Vertragsparteien gerecht wird.