ISBN-13: 9783838604282 / Niemiecki / Miękka / 1997 / 114 str.
Inhaltsangabe: Einleitung: Am 01.01.1991 ist das Umwelthaftungsgesetz vom 10.12.1990 (BGBl. I S. 2634), im folgenden UmweltHG abgekurzt, in Kraft getreten. Vorausgegangen war eine ganze Reihe verschiedener Umweltkatastrophen wie z. B. die Dioxinverseuchung in Seveso 1976 oder der Brand in einer Lagerhalle des Sandoz - Konzerns in Basel 1987, als mit riesigen Giftstoffmengen verseuchtes Loschwasser in den Rhein gelangte und dort ein beispielloses Fischsterben ausloste. Betrachtet man Statistiken bezuglich der zeitlichen Entwicklung des Umweltbewusstseins im damaligen Westdeutschland, so kann man erkennen, dass vor allem 1987 das Umweltbewusstsein am meisten gestiegen ist: die Prozentzahl der umweltbewussten Burger kletterte von 39 % im Jahre 1985 bis zum Oktober 1989 auf 62 %. Dazwischen liegen so herausragende Vorfalle wie die Nahrungsmittelskandale 1985, die Tschernobyl-Katastrophe 1986 und die schon genannte Rheinverschmutzung durch Sandoz. Desweiteren aufsehenerregendes Robbensterben, Algenpest und der Kalbfleischskandal 1988, ebenso wie die Olkatastrophe in Alaska durch die Havarie des Supertankers Exxon Valdez. Trotz der gewaltigen Umweltverschmutzungen, die durch den Golfkrieg hervorgerufen worden sind, z.B. das Abfackeln von Olquellen oder, als Folge zerstorter Pipelines, riesige Olteppiche auf dem Meer und vieler weiterer Tankerunglucke in den folgenden Jahren, sank bis zum Jahr 1993 der Anteil der umweltbewussten Bevolkerung auf 57 % ab, was wohl daran liegt, dass der Mensch irgendwann auch solche Katastrophen als gegeben und normal ansieht, da sie ihrer hohen Anzahl wegen heute schon zur Tagesordnung zu gehoren scheinen. Das Ungluck in Basel ist wohl letztlich trotzdem der Vorfall gewesen, der den endgultigen Ansto zu einer Reform im Umwelthaftungsrecht in Deutschland gegeben hat. Das UmweltHG wurde innerhalb kurzester Zeit auf den parlamentarischen Weg gebracht und trat schon mit Beginn des Jahres 1991 in Kraft. Es gilt seit jeher als Rechtsgrundsatz