ISBN-13: 9783656222491 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 24 str.
ISBN-13: 9783656222491 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Lander - Mittelalter, Fruhe Neuzeit, Note: 2,0, Ernst-Moritz-Arndt-Universitat Greifswald, Sprache: Deutsch, Abstract: Unter den Furstenprivilegien Friedrichs II. von Hohenstaufen werden die Privilegien verstanden, die im Jahre 1220 den geistlichen und in den Jahren 1231/1232 den weltlichen Reichsfursten erteilt wurden. Seit dem 19. Jahrhundert wird das erste der beiden als "Confoederatio cum principibus eccelesiasticis" und das zweite als "Statutum in favorem principum" bezeichnet. Die folgende Arbeit befasst sich mit dem bedeutendsten Furstenprivileg der Staufer, dem "Statutum in favorem principum" - das Gesetz zugunsten der Landesherren. Bei dem 1231 von Konig Heinrich VII. erlassenen und dem im Mai 1232 von Kaiser Friedrich II. in Cividale bestatigten Privileg zugunsten der weltlichen Fursten handelt es sich um eine gesetzliche Festschreibung und Bestatigung der furstlichen Regalien in 23 Artikeln. In seinen Bestimmungen schutzt der Herrscher die Fursten vor der Anlage neuer Stadte ( 1-5), sichert ihnen wichtige Rechte, wie etwa das Geleitrecht ( 14), und spricht diese teilweise auch den Stadten ab und ubertragt ihnen auch weitreichende Lehnsrechte ( 20 - 23). Schlielich ist die Kaiserurkunde ein sehr bedeutsames Dokument, das den beginnenden Machtverfall des Kaisertums und den Aufstieg der Territorialfursten markiert. Ziel dieser Arbeit ist es, zunachst die Quelle formal und inhaltlich zu analysieren. Dabei wird das "Statutum" zunachst in den historischen Kontext eingeordnet, um die Hintergrunde fur diesen Erlass zu verstehen. Anhand des Urkundenaufbaus soll wiederum nachgezeichnet werden in welcher Art und Weise der Erlass geschah. Die Fragestellung, welche Zugestandnisse Friedrich den Fursten gegenuber gemacht hat und wie man diese bewerten konnte, soll den zentralen Analyseschwerpunkt bilden. Dabei sollen auch Merkmale staufischer Stadtepolitik an den einzelnen Verfugungen des "S