ISBN-13: 9783656536604 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 62 str.
ISBN-13: 9783656536604 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 62 str.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universitat Hohenheim, Veranstaltung: Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: "The threat is real, for there is no faster movement on earth than the transfer of capi-tal (except, of course, the speed of light)." In diesem Sinne stellen in Zeiten von flexiblen und freien Kapitalmarkten gerade Zinsaufwendungen und Zinsertrage und damit auch Fremdfinanzierungskosten eine sehr mobile Groe dar. Daraus erscheint die Abzugsfahigkeit von Fremdfinanzierungskosten als Mittel fur Unternehmen zur Verlagerung von Gewinnen aus Hochsteuerlandern in Niedrigsteuerlander. Andererseits kann der Gesetzgeber die Beschrankung der Abzugsfahigkeit von Fremdfinanzierungskosten zur Vermeidung dieser Steuersparmodelle und um Lenkungszwecke zu verfolgen einsetzen. Dabei steht die Abzugsfahigkeit von Fremdfinanzierungskosten in einem Spannungsfeld. Einerseits muss sichergestellt werden, dass die Abzugsfahigkeit von Fremdfinanzierungskosten nicht missbraucht wird. Gleichzeitig aber stellen Fremdfinanzierungskosten i. d. R. Aufwendungen dar, welche den Erfolg von Unternehmen mindern. Daruberhinaus darf die mogliche steuerliche Diskriminierung von Eigenkapitalfinanzierung gegenuber der Fremdkapitalfinanzierung nicht aus den Augen verloren werden. Diese Arbeit befasst sich zu Beginn mit der grundsatzlichen ertragsteuerlichen Behandlung von Finanzierungsaufwendungen und den Prinzipien, welche dieser Behandlung zu Grunde liegen. Im Anschluss wird konkret anhand von drei Formen der Beschrankung von Abzugsfahigkeit der Fremdfinanzierungskosten im Ertragssteuer-recht erlautert, inwiefern der Gesetzgeber versucht das aufgezeigte Spannungsfeld mit Hilfe von verschiedenen Formen von Beschrankungen der Abzugsfahigkeit zu gestalten. Darauf aufbauend wird herausgearbeitet welche Ziele mit den Beschrankungen verfolgt werden und wie sich solche Beschrankungen rechtfertigen lassen. Im weiteren Verlauf wer