ISBN-13: 9783640113958 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
ISBN-13: 9783640113958 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, Humboldt-Universitat zu Berlin (Institut fur Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit uber 100 Jahren gilt in Deutschland der Grundsatz der Mageblichkeit der handelsrechtlichen Rechnungslegung fur die steuerliche Rechnungslegung. Die Zukunftsfahigkeit dieser Mageblichkeit steht aber seit genauso vielen Jahren im Mittelpunkt der Diskussionen. Die "Globalisierung (...) bietet der Welt heute viel mehr Chancen." Die zusammenwachsenden Finanzmarkte machen deutlich, dass einzelne nationale Rech¬nungslegungssysteme nicht aufrecht zu erhalten sind bzw. die Chancen genutzt werden mussen, sich den Anspruchen der globalisierten Welt anzupassen. Die Europaische Union entschied sich dafur die Internationale Financial Reporting Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards, IAS) als Ma¬stab fur die externe Rechnungslegung zu nutzen. Das Ziel ist die Harmonisierung der Rechnungslegungssysteme fur kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der Europaischen Union gewesen. Die Vergleichbarkeit der Jahresabschlusse und die Vereinfachung der grenzuberschreitenden Rechnungslegung sollte fur europaische Unternehmen hergestellt werden. In Deutschland ist das Handelsgesetzbuch magebend fur die externe Rechnungslegung, aber erkennbar ist der zunehmende Einfluss der internationalen Bilanzierungsstandards. Kapitalmarktorientierte Gesellschaften aus der Europaischen Union mussen bereits einen konsolidierten Abschluss aufgrund des 315 a HGB nach IFRS erstellen. Die veroffentlichten Eckpunkte zum geplanten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zeigen die kommenden Schritte der Internationalisierung der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Die Konsequenzen fur die Steuerbilanz sind unklar. Die Mageblichkeit ( 5 Abs. 1 EStG) bindet die Steuerbilanz a