ISBN-13: 9783640116881 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 60 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Offentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 12 Punkte, Albert-Ludwigs-Universitat Freiburg (Institut fur Offentliches Recht), 40 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, nach Betrachtung zuruckliegender Entwicklungen streitige Fragen im Spannungsfeld zwischen dem am 01.08.2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsgesetz und der Regelung des Art. 6 GG, dort genauer des "besonderen Schutzes der Ehe und Familie," zu untersuchen. Vor allem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07. 2002 soll in diesem Zusammenhang einer kritischen Analyse unterzogen werden. Zunachst soll in einem ersten Abschnitt auf die Entwicklung des rechtlichen Umgangs mit Homosexualitat und den sich daraus im Laufe der Zeit ergebenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften eingegangen werden. Dieser Blick wird bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zuruckreichen und sich bis zu den letzten bis jetzt unternommenen Schritten mit dem Ziel der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher mit verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften erstrecken. In einem dann folgenden zweiten Teil wird es darum gehen, das Verstandnis und die Auslegung von Art. 6 I GG, auch gegenuber einem moglichen Eingriff durch das LPartG, durch Literatur und Verfassungsrechtsprechung bis zum aktuellen Urteil zu betrachten. Daran anknupfend widmet sich ein dritter Abschnitt dem im Zentrum dieser Arbeit stehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.2002. Hier wird eine kritische Betrachtung insbesondere der Argumentation uber die Verletzung von Art. 6 I GG durch das LPartG stattfinden. So werden auf der einen Seite die Argumentationslinien des erkennenden Senats und auf der anderen Seite die Positionen der Antragsteller der Normenkontrollantrage nachzuzeichnen sein. Die gleichfalls sehr interessante Frage der formellen Verfassungsmaigkeit des LPartG im Hinblick auf die Aufspaltung der Ges