ISBN-13: 9783428185528 / Niemiecki / Twarda / 2022 / 194 str.
ISBN-13: 9783428185528 / Niemiecki / Twarda / 2022 / 194 str.
Damit die Europäische Union als Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts funktioniert, bedarf es auch der Harmonisierung des Kollisionsrechts. Der Vereinheitlichungseffekt wird durch vorrangige Drittstaatsverträge gestört, die von dem Unionsrecht abweichende Kollisionsregeln enthalten. Zur Stärkung des europäischen IPR sind insbesondere Maßnahmen gegenüber den Drittstaaten, wie die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Mitgliedsstaaten sind gemäß Art. 351 Abs. 2 AEUV zur Behebung der Differenzen verpflichtet. Die Vorschrift stellt eine notwendige Ergänzung zur Außenkompetenz der Europäischen Union dar. Es ergibt sich eine Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der Europäischen Union. Selbstverständlich bedarf es zur Anpassung und zum Neuabschluss der Staatsverträge auch der Mitwirkung der Drittstaaten. Das führt zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.
Die Harmonisierung des europäischen IPR wird durch vorrangige Drittstaatsverträge mit abweichenden Kollisionsregeln gestört. Zur Behebung der Unvereinbarkeiten sind insbesondere die Anpassung, die Kündigung und der Abschluss neuer Staatsverträge denkbar. Die Verflechtung von Handlungspflichten der Mitgliedsstaaten und Handlungskompetenzen der EU und den notwendigen Verhandlungen mit den Drittstaaten führen zu schwierigen Konstellationen in rechtlicher und diplomatischer Hinsicht.