ISBN-13: 9783640127023 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
ISBN-13: 9783640127023 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 80 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,5, Universitat Zurich (Rechtswissenschaftliches Institut), 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit wurde im Rahmen eines Seminars an der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Zurich im Fruhjahr 2006 verfasst und im Hinblick auf die Publikation im Internet im Sommer 2008 aktualisiert. Inhalt: Die am 26. Marz 1931 gegrundete Swissair entwickelte sich zur international angesehenen Fluggesellschaft. Unter der Leitung von Philippe Bruggisser ab 1996 verschlechterte sich jedoch die finanzielle Situation des Konzerns u.a. aufgrund der Hunter-Strategie. Beim Grounding der gesamten Flugflotte Anfangs Oktober 2001 prasentierte sich die inzwischen als Konzern ausgestaltete Airline als eine komplex verschachtelte und kaum zu uberblickende Anhaufung von rund 260 Einzelgesellschaften im In- und Ausland. Mario A. Corti hatte die Leitung im Marz 2001 nach einigen bedeutenden Postenwechseln an der Konzernspitze ubernommen und schon bald eine gravierende Uberschuldung festgestellt. M.E. hatte der Verwaltungsrat schon Anfangs 2001 den Insolvenzantrag an den Richter stellen mussen - ich lege in der Arbeit dar, wie dies aufgrund einer kritischen Einstellung von Exponenten in der Privatwirtschaft dem Justizwesen gegenuber unterlassen wurde. Im Fall Swissair ermoglichten die weniger rigiden Verwertungsvorschriften des Nachlassverfahrens eine Weiterfuhrung des (reduzierten) Flugbetriebs zu Beginn der Liquidation, bis etwa im Fruhjahr 2002 - nicht zuletzt mit Hilfe von Bundesmitteln. Die fruhere Tochtergesellschaft Crossair AG (heutige Swiss International Airlines AG) ubernahm anschliessend den (reduzierten) Flugbetrieb der Swissair. In allen Fallen konnten dank der Einigung des Sachwalters und Liquidators Karl Wuthrich mit den Arbeitnehmern die Masseverbindlichkeiten (sprich: v.a. die Kosten f