ISBN-13: 9783638684286 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 72 str.
ISBN-13: 9783638684286 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 72 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Gottfried Wilhelm Leibniz Universitat Hannover (Institut fur Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar zum neuen Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsrecht, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Gema 1 der InsO sind die Ziele des Insolvenzverfahrens in der gemeinschaftlichen Befriedigung der Glaubiger eines Schuldners zu sehen, indem das Vermogen des Schuldners verwertet und der Erlos verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Neben dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und den Glaubigern zahlt das Insolvenzgericht zu den vier wesentlichen Verfahrensbeteiligten eines Insolvenzverfahrens. Ein Insolvenzgericht mit der Zustandigkeit fur Insolvenzverfahren ist gema 2I, 3I InsO grundsatzlich das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Dem Insolvenzgericht obliegen verschiedene Aufgaben im Regelverfahren. So entscheidet es u. a. auf Antrag uber die Eroffnung des Verfahrens gema 26, 27 InsO und uber die Verfahrenseinstellung durch Einstellung- oder Aufhebungsbeschluss im Sinne der 207, 211-214 InsO. Zu beachten ist, dass bereits mit der Stellung des Eroffnungsantrages das Gericht gema 21 InsO zur Bestellung eines vorlaufigen Insolvenzverwalters berechtigt ist und auf diesem Wege ein allgemeines Verfugungsverbotes fur den Schuldner anordnen kann. Die erst am 1.1.1999 in Kraft getretene InsO fuhrte seit dessen Einfuhrung zu einer erheblichen Belastung der gerichtlichen Praxis, die sich nicht nur auf die Insolvenzgerichte selbst bezieht, sondern sich auch im erheblichen Ausma auf die nichtrichterlichen Mitarbeiter der Insolvenzgerichte auswirkt. Nimmt man die Zahlen von 2003, so zeigt sich der stark gestiegene Arbeitsanfall der Insolvenzgerichte besonders deutlich: waren es 1998 zunachst 33997 Insolvenzfalle, die von den Gerichten bearbeitet we