ISBN-13: 9783638832809 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 86 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Universitat Chemnitz, 173 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach geltendem Steuerrecht unterliegen naturliche Personen der Einkommensteuer ( 1 EStG), die in 1 Abs. 1 KStG aufgezahlten Korperschaften, darunter Kapitalgesellschaften, der Korperschaftsteuer. Wahrend die Einkunfte des Personenunternehmers nur der Einkommensteuer unterworfen sind, werden die von der Korperschaft erwirtschafteten Gewinne zunachst der Korperschaftsteuer und bei Ausschuttung an den Anteilseigner der Einkommensteuer unterworfen. Aus Sicht des Anteilseigners stellt die Korperschaftsteuer damit wirtschaftlich eine Vorbelastung dar. Mit dem ehemaligen Vollanrechnungssystem wurde diese Doppelbelastung bei Gewinnausschuttungen in nahezu perfekter Weise beseitigt, indem der Anteilseigner die von der Kapitalgesellschaft geschuldete Korperschaftsteuer wie eigene Vorauszahlungen auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen konnte. Auf Empfehlung der "Kommission zur Reform der Unternehmensbesteuerung" ("Bruhler Kommission") ersetzte der Gesetzgeber das Anrechnungssystem durch das sog. Halbeinkunfteverfahren. Die Korperschaft versteuert alle Gewinne definitiv mit 25 v. H. ( 23 Abs. 1 KStG). Eine Anrechnung der Korperschaftsteuer auf die Einkommensteuerschuld entfallt, dafur werden die einkommensteuerpflichtigen Einnahmen nach 3 Nr. 40 EStG zur Halfte steuerfrei gestellt. Das sog. Halbabzugsverfahren des 3c Abs. 2 EStG regelt als Komplementarregelung hierzu den Ausgabenabzug. Die Ausgaben durfen unabhangig davon, in welchem Veranlagungszeitraum sie anfallen, bei der Ermittlung der Einkunfte nur zur Halfte abgezogen werden, wenn sie mit den Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen ( 3c Abs. 2 S. 1 EStG), was auch fur nicht gewinnausschuttungsbedingte Wertminderungen des Anteils an einer Organgesellschaft gilt ( 3c Abs. 2 S. 2 EStG). Fur einbringungsge