ISBN-13: 9783668179738 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 92 str.
Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Wirtschaftsuniversitat Wien (Institut fur Zivil- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: -Hat die Erbensuche ein Ende gefunden?- - fragte Tschugguel Ende des Jahres 2014 in seiner Glosse zur OGH-Entscheidung 3 Ob 228/13w, mit der der Oberste Gerichtshof eine entscheidende Wende in seiner Rechtsprechung vollzogen hatte, wohl nicht ohne eine gewisse Genugtuung. Schlielich war es, gemeinsam mit zahlreichen weiteren Autoren, seine vehemente Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, die diese Wende erst begrundet hatte. Das durchaus heikle Thema, mit dem sich der OGH nun bereits zum dritten Mal, dieses Mal aber mit einer deutlich geanderten Rechtsansicht, beschaftigt, ist jenes der Entlohnung der Genealogen in Osterreich. Dieser Berufsstand wird in dem fur die Zwecke dieser Arbeit interessanten Fall dann aktiv, wenn eine scheinbar erbenlose Erbmasse einem tatsachlich vorhandenen, jedoch nur schwierig auffindbaren Erben zukommen soll. Es ist an ihnen, diese potentiellen Erben ausfindig zu machen, ihre Erbenstellung nachzuweisen und schlielich die Auszahlung des Erbes an diese zu veranlassen. Dass die Genealogen fur diese Dienstleistung eine entsprechende Entlohnung verlangen, ist dabei ebenso wenig ungewohnlich, wie die Praxis, dass diese Entlohnung zumeist als ein vertraglich festgelegter Prozentsatz der Erbmasse erfolgt. Das dabei mitunter Prozentsatze von uber 30% vereinbart werden, mag auf den ersten Blick zwar hoch erscheinen, zu bedenken ist allerdings, dass die Genealogen zu Beginn ihrer Arbeit die absolute Groe des Erbes nicht kennen und mit diesem prozentualem Honorar ein nicht unerhebliches Risiko eingehen. Schon viel eher ungewohnlich - und damit nahern wir uns dem Kern der Problematik mit der sich diese Arbeit beschaftigt - ist oder besser war, dass die Genealogen bis zur oben erwahnten Entscheidung des OGH sich einer ebenso hohen Entlohnung sicher sein