ISBN-13: 9783656298144 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 32 str.
ISBN-13: 9783656298144 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 32 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universitat Leipzig, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Einrichtung des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) im Dezember 2004 existiert in der deutschen Sicherheitsarchitektur eine neuartige Kooperationsform von Nachrichtendiensten und Polizeibehorden. Zahlreiche Behorden, die mit Fragen der inneren Sicherheit betraut sind, arbeiten im GTAZ zusammen, um der Bedrohung des islamistischen Terrorismus ein effizientes und ganzheitliches Bekampfungspotential entgegen zu halten. Doch gerade im Hinblick auf das Trennungsgebot, ist die Zusammenarbeit ist im GTAZ, das nachrichtendienstliche und polizeiliche Behorden zwar in unterschiedlichen Gebauden unterbringt, aber doch zum direkten Informationsaustausch versammelt, besonders heikel. In der vorliegenden Hausarbeit soll deshalb untersucht werden, ob und inwieweit das GTAZ das Trennungsgebot beruhrt oder ob das GTAZ vielmehr andere, bspw. datenschutzrechtliche Probleme aufwirft. Dazu sollen zuerst das Trennungsgebot und das GTAZ definiert werden. Anschlieend soll nach dem Verfassungs- oder Gesetzesrang des Trennungsgebots gefragt werden, um bestimmen zu konnen, wie wandelbar das Gebot ist. Hiernach soll die oft beschriebene Aufweichung des Trennungsgebots behandelt werden. Es soll gezeigt werden, dass vor allem die Kompetenzerweiterung der Polizeibehorden im Bereich der Vorfeldermittlungen problematisch erscheinen, da sie damit in den Aufgabenbereich der Nachrichtendienste eindringen. Weiterhin soll die Frage aufgeworden werden, ob nicht aber in Bezug zur Terrorismusbekampfung gerade die oft auftrende Uberschneidung von Aufgabenbereichen eine solche Kooperation notwendig macht. Letztlich sollen vor allem die datenschutzrechtlichen Probleme der nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zusammenarbeit problematisiert werden, die gerade im Hinblick auf die direkte und personliche Kooperation der B