ISBN-13: 9783638652766 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 88 str.
ISBN-13: 9783638652766 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 88 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich VWL - Auenhandelstheorie, Auenhandelspolitik, Note: 1,25, Hamburger Universitat fur Wirtschaft und Politik, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Idee hinter der WTO ist fast 200 Jahre alt. Der englische Okonom David Ricardo entwickelte 1817 eine Theorie, wonach jedes einzelne Land Vorteile bei der Produktion bestimmter Guter habe. Ricardo schloss daraus, dass alle beteiligten Lander durch Auenhandel besser und zu gunstigeren Preisen mit den Produkten versorgt sind. Vorausgesetzt die Guter lassen sich gunstig transportieren und werden nicht durch Zolle kunstlich versteuert. Wahrend das GATT-Abkommen den Guterhandel liberalisierte, behandelt die 1995 gegrundete WTO noch andere Themen: den Handel mit Dienstleistungen etwa, dem sich das so genannte GATS-Abkommen widmet und den Schutz handelsbezogener geistiger Eigentumsrechte, geregelt im Trips-Abkommen. Das vorliegende Buch richtet sich ausschlielich an das GATS-Abkommen und wird keine Stellung zu den beiden anderen Abkommen (TRIPS und GATT) nehmen. Die Untersuchung beginnt mit einem kurzen Uberblick uber die geschichtliche Entwicklung des GATS-Abkommens. Anschlieend wird eine Definition und die Abgrenzung des Dienstleistungsbegriffs vorgenommen. Nach der Erlauterung des Dienstleistungsbegriffs werden die wesentlichen Bestimmungen beschrieben. Die sehr komplexen Regeln des GATS sind in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil regelt die allgemeinen Verpflichtungen, die von allen GATS-Mitgliedern eingehalten werden mussen. Der zweite Teil regelt die spezifischen Verpflichtungen einzelner Mitglieder. Im dritten Abschnitt dieses Buches wird auf die Chancen und Risiken des Dienstleistungsabkommens ausfuhrlich Stellung genommen. Dabei richtet sich der Fokus auf die Wohlfahrtssteigerung durch Direktinvestition und Humankapital, sowie auf die Problematik der Souveranitatsrechte der WTO-Mitgliedsstaaten. Abschlieend werden im letzten Abschnit