ISBN-13: 9783631670873 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 318 str.
Der Autor geht der Frage nach, inwiefern das Europaische Parlament als Parlament definierbar ist. Erst seit dem Vertrag von Maastricht bezeichnen die Primarvertrage die vormalige Versammlung der -Vertreter der Volker- als -Europaisches Parlament-. Laut Vertrag von Lissabon aus dem Jahre 2009 ist das Europaische Parlament der Ort, an dem -die Burgerinnen und Burger ... auf Unionsebene unmittelbar ... vertreten- werden. Zuruckhaltender urteilt das BVerfG in seinem Lissabon-Urteil, demzufolge es sich in der Sache weiterhin um eine Vertretung der Volker der Mitgliedstaaten handelt. Die republikanische Zwecksetzung eines Parlaments ist die Verwirklichung des Rechts durch die Burger fur die Burger. Das ist der Massstab, den der Autor an das Europaische Parlament mit seinen primarvertraglichen Befugnissen anlegt."