ISBN-13: 9783640352333 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 52 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,7, Universitat Leipzig (Institut fur Philosophie), Veranstaltung: Hauptseminar Philosophische Theorien der Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit betrachtet die Eigentumstheorie von John Locke, wie sie in seinem 1689 erschienenen Werk "Zwei Abhandlungen uber die Regierung" im 5. Kapitel dargestellt wird. Nicht nur zu seiner Zeit (1632 - 1704) galt der englische Philosoph auch weit uber seine Landesgrenzen hinaus als hervorragender Denker. Seine politisch- okonomischen Ideen, die unter anderem durch das oben genannte Werk bekannt wurden, haben zunachst in den intellektuellen Kreisen Europas und Amerikas eine positive Aufnahme gefunden. Doch bereits im Laufe des 18. Jahrhunderts bute Locke seine Stellung als politisch aktueller Denker immer mehr ein. Nichtsdestotrotz ist seine Okonomie seit jeher ein viel diskutiertes und zugleich kontroverses Thema, wie zahlreich erschienene Sekundarschriften beweisen. Da es jedoch den Rahmen dieser Arbeit sprengen wurde, Lockes Theorie unter all den Aspekten zu beleuchten, die sein politisch- theoretisches Werk aufwirft, wird der Schwerpunkt auf der Begrundung des Eigentums liegen. Wie viel Eigentum darf ein einzelner Mensch besitzen? Gibt es so etwas wie einen Mastab oder eine Regel? Wenn ja, wie ist der Mastab selbst begrundet und misst er auch das, was er messen soll? Seine Thesen diesbezuglich entfaltet und begrundet Locke sowohl mit der menschlichen Vernunft als auch mit der gottlichen Offenbarung. Lockes Theorie lauft auf eine neue Begrundung der Legitimitat des Privateigentums hinaus, wobei an seiner Eigentumstheorie vor allem die Verknupfung der zentralen Kategorien von Arbeit und Eigentum wesentlich ist. "Obwohl die Dinge der Natur allen zur gemeinsamen Nutzung gegeben werden, lag dennoch die groe Grundlage des Eigentums tief im Wesen des Menschen (weil er der Herr seiner selbst ist und