ISBN-13: 9783656605690 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Universitat Erfurt (Staatswissenschaftliche Fakultat - Fachrichtung Sozialwissenschaften), Veranstaltung: Das Politische System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der Bundesrepublik Deutschlands ist mit Abstand dasjenige Vefassungsorgan, dessen Kompetenzen, obwohl normativ klar geregelt, doch am weitesten umstritten sind und im Rahmen gesamtgesellschaftlich relevanter getroffener Entscheidungen diskutiert werden. Die Verfassungsgerichtsbarkeit hat die Politik, in Form der als politischen Willensakt beschlossenen und auslegebedurftigen Verfassung, zum Gegenstand. Verfassungsgerichte "agieren als politische Instanzen en] in einem spezifischen Sinn ...], die auch mit inhaltlichen Vorgaben in den politischen Prozess eingreif en] und deren Kontrollbefugnis kein Inhaber staatlicher Hoheitsgewalt entzogen ist" (Eberl, 2006). Damit ist "Verfassungsgerichtsbarkeit definiert als institutionelle Verankerung gerichtlicher Uberprufung samtlicher staatlicher - namentlich auch legislativer - Akte" (ebd.) und steht in Konsequenz gegenuber der Legislative / Exekutive auf der einen und der Judikative auf der anderen Seite in einem januskopfigen Verhaltnis. Das Hineinwirken des BVerfG mit jurisdiktionellen Mitteln in den politischen Bereich wird unter anderem deshalb als Ersatz- und Ubergesetzgeberisch (Scholz, 1999) wahrgenommen und fuhrt bisweilen auch zu emotionaler Verwunderung und Kritik, wofur der ehemalige SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Herbert Wehner mit seiner Bemerkung zu den BVerfG-Entscheidungen uber die Ostvertrage, dass er seine Politik von den "acht Arschloschern aus Karlsruhe" nicht kaputtmachen machen werde, als nur ein Beispiel dasteht. ...] Der Frage, ob die Einschatzungen uber das BVerfG als zutreffend zu charakterisieren sind, werden sich insbesondere die Kapitel uber die Wahl der BVerfG-Richter und