ISBN-13: 9783838694726 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 94 str.
ISBN-13: 9783838694726 / Niemiecki / Miękka / 2006 / 94 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Unternehmensfuhrung, Management, Organisation, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universitat Erlangen-Nurnberg (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultat), Veranstaltung: Deutsches und Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe: Einleitung: Im Jahr 2004 betrug das Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuer der Bundesrepublik Deutschland 4,283 Mrd. Euro und lag damit ca. 27% uber dem Vorjahreswert. Diese enorme Steigerung vergegenwartigt sowohl die momentane als auch die zukunftige Bedeutung der Erbschaftsteuer fur die Gesellschaft. Erstmals in der Geschichte Deutschlands hinterlasst eine Generation ein von Krieg und Inflation unbeschadigtes Vermogen. Ein nicht unwesentlicher Teil dessen wird aus der Vererbung von Unternehmen bestehen und somit die Erben und Erblasser veranlassen, sich eingehender mit der Erbschaftsbesteuerung des Betriebsvermogens zu beschaftigen. Der derzeitige Status Quo versagt allerdings auch versierten Beratern eine zuverlassige Prognose der Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den kommenden Jahren und damit eine aussagefahige Empfehlung fur die Nachfolgeregelung. Grund hierfur ist die Vorlage eines ausfuhrlichen Urteils des BFH vom 22.05.2002 an das BVerfG zur verfassungsrechtlichen Prufung. Bedenklich halt der Bundesfinanzhof die Anwendung des einheitlichen Steuertarifes ( 19 Abs. 1 ErbStG) auf alle Erwerbsvorgange, da die Vorschriften zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage beim Betriebsvermogen, bei Anteilen an Kapitalgesellschaften, beim land- und forstwirtschaftlichen Vermogen und beim Grundbesitz gleichheitswidrig ausgestaltet sind. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird fur Fruhjahr 2006, spatestens jedoch im zweiten Halbjahr erwartet. Derweil macht sich Rechtsunsicherheit breit. Die Steuerberatung und ihre Mandantschaft warten ab, fordern aber gleichzeitig die Politik auf, das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in