ISBN-13: 9783110161083 / Niemiecki / Twarda / 2002
Ziel dieser hochstrichterlichen Kommentierung ist es, praktische Brauchbarkeit mit wissenschaftlicher Informationstiefe zu verbinden. Sie stellt die Rechtsprechung vor allem des Bundesarbeitsgerichts und deren Entwicklungslinien authentisch, systematisch, eingehend, und umfassend, aber auch kritisch dar. Die Vorschriften uber den Dienstvertrag im Burgerlichen Gesetzbuch stellen die wesentlichen Grundlagen fur das Arbeitsvertragsrecht dar; sie bilden das Arbeitsrecht im BGB. Das vorliegende Werk kommentiert die 611 bis 630 BGB unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsrechts aufgrund der hochstrichterlichen Rechtsprechung. Die Zusammenhange mit den wesentlichen arbeitsrechtlichen Gesetzen auerhalb des BGB werden stets aufgenommen. Zudem werden das Recht der Befristung der Arbeitsvertrage, das Kundigungsschutzrecht und - in einem Anhang- das Arbeitsrecht der Kirchen ausfuhrlich kommentierend dargestellt. Der ubliche Rahmen der Kommentierung des Burgerlichen Gesetzbuches wird im Interesse der konzisen Darstellung des Individualarbeitsrechts gesprengt. Ausfuhrliche Gliederungen und ein detailliertes Sachverzeichnis erleichtern den Umgang mit der Stoffulle.
"[...] Klare Orientierung an der höchstrichterlichen arbeitsrechtlichen Rechtsprechung einerseits und wissenschaftliche Gründlichkeit und Vertiefung andererseits garantieren daher höchste Qualität und Praxisnutzen. [ ...]"Professor Dr. Burkhard Boemke, Leipzig, in: Recht der Arbeit 2/2004 "[...] Der Kommentar verbindet in gelungener Weise wissenschaftliche Gründlichkeit mit praktischer Verwendbarkeit. [...]"Professor Dr. Wolf-Dietrich Walker, Gießen, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 3/2004 "[...] Die wissenschaftlich gründliche Darstellungsweise macht das Werk uneingeschränkt empfehlenswert."Prof. Dr. Peter Pulte, Duisburg, in: Neue Wirtschaftsbriefe, Herne 2003 "[...] Allein die prominente Zusammensetzung des Autorenkreises macht dieses Werk unentbehrlich für jeden, der sich mit Fragen des Arbeitsrechts intensiv zu befassen hat. [...] Es bleibt zu hoffen, dass das Werk weite Verbreitung findet."Professor Dr. Ulrich Preis, Köln, in: NJW 50/2003