ISBN-13: 9783640114306 / Niemiecki / Miękka / 2008 / 88 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 16 Punkte, Universitat zu Koln, Veranstaltung: Seminar im Strafrecht u. Strafprozessrecht, 18 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der so genannte "Groe Lauschangriff" war und ist Thema zahlreicher Debatten. Der juristisch korrekte Begriff der "akustischen Wohnraumuberwachung" setzte sich in der Berichterstattung nie durch. Die eigentlichen Regelungen zur Abhorpraxis des nicht offentlich gesprochenen Wortes stieen jedoch bei Verfassungs- und Datenschutzern bundesweit aus Skepsis. 1996, als die CDU/CSU-FDP-Koalition die entsprechende Verfassungsanderung diskutierte, traten die damalige Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Burkhard Hirsch, aus Protest von ihren Amtern zuruck, nachdem eine Mehrheit der FDP fur die Plane der Regierung Kohl gestimmt hatte. Ungeachtet dessen wurden die Entwurfe 1998 umgesetzt und Art. 13 GG geandert, um die verfassungsrechtliche Grundlage fur die Einfuhrung u.a. des 100 c StPO zu treffen. Nach dem Urteil vom 03.03.2004, in dem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen als weitgehend verfassungswidrig bezeichnete, hat das Justizministerium am 23.06.2004 einen Referentenentwurf herausgegeben, der eine Neuregelung der 100 c ff. StPO vorsieht. Auch dieser Entwurf stie vielerorts auf Kritik. Diese Arbeit beschaftigt sich mit den bisherigen Regelungen zur akustischen Wohnraumuberwachung in der Strafprozessordnung und der darauf bezogenen Kritik des Bundesverfassungsgerichts im Urteil des 1. Senats vom 03. Marz 2004. Weiterhin werden die geplanten Anderungen des Referentenentwurfs vom 23. Juni 2004, der als Reaktion auf obiges Urteil eine Neuregelung der akustischen Wohnraumuberwachung vorsieht, vorgestellt und mit den Empfehlungen des Bundesverfassungsgerichts verglichen.