Insoweit besteht für mich als Präsident des Landgerichts von vornherein keine Möglichkeit, Ihnen weiterzuhelfen. Gleiches gilt für die von Ihnen beanspruchten Schadensersatzzahlungen. Zur Geltendmachung behaupteter Schadensersatzansprüche steht Ihnen wie jedem Rechtssuchenden der Zivilrechtsweg offen. Dies sollten Sie gegebenenfalls mit Ihrem Anwalt besprechen. Mit freundlichen Grüßen Der Präsident des Landgerichts Sehr geehrter Herr Schubert wie telefonisch besprochen, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück. Die Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht