ISBN-13: 9783656408178 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 26 str.
ISBN-13: 9783656408178 / Niemiecki / Miękka / 2013 / 26 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,3, Schumpeter School of Business and Economics, Sprache: Deutsch, Abstract: Steuerliche Verlustvortrage haben aus Sicht eines zu sanierenden Unternehmens einen wirtschaftlichen Wert. Dieser ist als Barwert der zukunftigen, aufgrund einer Verlustverrechnung, eingesparten steuerlichen Belastungen definiert. Hierdurch kann der Verlustvortrag fur das Unternehmen einen Asset darstellen, der durch Verkauf der Verlustgesellschaft auf Ebene des Gesellschafters in liquide Mittel umgewandelt werden kann. Um missbrauchliche Gestaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neue Beschrankungen im Rahmen des Verlustabzugs beim sog. Mantelkauf mit der Begrundung der einfacheren Rechtsanwendung eingefuhrt. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs stot allerdings auf Kritik. Es werden neben unmittelbaren nunmehr auch mittelbare Erwerbe berucksichtigt. Ohne klare Abgrenzung ist diese Formulierung grenzenlos steuerschadlich auslegbar. Desweiteren wird der Begriff des Erwerbers um nahestehende Personen sowie Personen mit gleichgerichteten Interessen erweitert. Hierdurch soll ungewollte Gestaltung der Verlustabzugsbeschrankung durch sogenannte Quartettlosungen vorgebeugt werden. Ebenso weitreichend ist die Formulierung der gleichgerichteten Interessen. Hinzu kommen die fehlenden Ausnahmen vom 8c KStG. Durch den weit gefassten Begriff der mittelbaren Erwerber sind auch Anteilsverschiebungen innerhalb eines Konzerns erfasst. Hier ergibt sich jedoch keine Anderung der wirtschaftlichen Zuordnung. Konsequenz dieser Regelung ist, dass durch eine schadliche Anteilsverauerung innerhalb eines Konzerns "unbemerkt" Verlustvortrage verloren gehen konnen. Diese fehlende Konzernklausel fuhrt zu Benachteiligungen von steuerneutralen Vorgangen wie konzerninternen Umstrukturierungen. Durch den Generalverweis durch den 10a Satz 10 GewStG auf den 8c KStG sind gewerbesteuerliche Verluste von Korperschaften nach den gleichen Kriter