ISBN-13: 9786205053966 / Niemiecki / Miękka / 76 str.
Mali ist ein Land, das mit den 17 anderen afrikanischen Ländern denselben Rechnungslegungsstandard (syscohada) teilt. In Artikel 1 und 2 dieses Standards heißt es, dass die Buchführung, die sogenannte Finanzbuchhaltung, eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen ist, die den Bestimmungen des Acte uniforme relatif portant sur le droit commercial général, des Acte uniforme relatif aux droits des sociétés commerciales, du groupement d'intérêt économique, et de l'acte uniforme relatif au droit des sociétés coopératives unterliegen, sowie für öffentliche, halböffentliche und gemischtwirtschaftliche Unternehmen und allgemein für Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen für den Markt oder andere Zwecke herstellen. Soweit sie mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht haupt- oder nebenberuflich wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die auf wiederholten Handlungen beruhen, mit Ausnahme derjenigen, die den Regeln der öffentlichen Rechnungslegung unterliegen, (Acte uniforme relatif au droit comptable et à l'information financière) AUDCIF. Die Buchhaltung kann diese Ziele jedoch nur innerhalb eines Buchführungsrahmens erreichen, der durch den Kontenplan und die Buchführungsstandards gekennzeichnet ist, die zuvor festgelegt wurden.