ISBN-13: 9783668141650 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 24 str.
ISBN-13: 9783668141650 / Niemiecki / Miękka / 2016 / 24 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Universitat Kassel (Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Corporate Compliance, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Compliance hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und hielt auch Einzug in Deutschland. Ursprunglich stammt der Begriff aus der anglo-amerikanischen Bankenwelt, es stellte dort ein systematisches Konzept zur Sicherstellung regelkonformen Verhaltens in den Risikobereichen der Banken dar. Zunachst erhielt Compliance Einzug im Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland. Sodann wurde bemerkt, dass hinter dem Compliance ein verallgemeinerungsfahiger Regelungsansatz steckt, dieser wurde aus der Uberwachungssorgfalt der Leitungsorgane abgeleitet und umfasst, dass Unternehmensleitung Gesetzesverstosse praventiv durch geeignete und zumutbare Schutzmassnahmen verhindern sollen. Es sollen demnach Nachteile von der Gesellschaft, ihren Organen und den Beschaftigten ferngehalten werden. Compliance wird zudem in der Literatur wie folgt definiert: Compliance ist die Gesamtheit der Massnahmen, die das rechtmassige Verhalten eines Unternehmens, seiner Organe und Mitarbeiter im Hinblick auf alle gesetzlichen und unternehmenseigenen Gebote und Verbote gewahrleisten sollen." Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde sodann aktualisiert und Compliance wurde als Standard guter Unternehmensfuhrung hinzugefugt. Dieser steht unter der Ziffer 4.1.3 DCGK, welcher besagt, dass der Vorstand fur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen hat und dieser auf deren Beachtung der Konzernunternehmen hin wirkt. Daruber hinaus hat der Vorstand nach Ziffer 3.4.2 DCGK den Aufsichtsrat regelmassig, zeitnah und umfassend uber alle fur das Unternehmen relevanten Fragen der Compliance zu informieren. Letztlich schlagt Ziffer 5.3.2 DCGK dem Auf"