ISBN-13: 9783409121163 / Niemiecki / Miękka / 1991 / 405 str.
Erwerbswirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen unterliegen in einer Reihe von betriebswirtschaftliehen Probleme gleichen Grundsatzen. So gilt fur beide der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, d.h. ihreSachziele (Erstel lung bestimmter Leistungen) mit dem sparsamsten Mitteleinsatz zu erreichen. Sie unterscheiden sich aber in einem wesentlichen Punkt voneinander. Erwerbswirtschaftliche Unternehmen unterliegen ohne Ausnahme dem Renta bilitatsprinzip. Sie mussen ihre gesamte Leistungserstellung und Leistungsver wertung auf den Markt ausrichten, von dem sie Gegenleistungen erhalten, Gewinne erzielen, die wiederum das Uberleben bzw. Wachsen des Unterneh mens und die Deckung der sozialen Bedurfnisse der Eigentumer und Mitarbei ter ermoglichen. Die Unternehmen haben daher ihre gesamte Tatigkeit auf dieses Ziel abzustellen. Sollte ein Unternehmen, aus welchen Grunden auch immer, nicht mehr in der Lage sein, die von ihm erstellten Gesamt- oder Teilleistungen gewinnbringend auf dem Markt unterzubringen, musste, wenn dieser Verlust nicht nur vorubergehenden Charakter hat, entweder die verlust bringende Leistung durch andere Leistungen ersetzt oder das Unternehmen liquidiert werden. Fur erwerbswirtschaftliche Unternehmen gilt daher auch der Vorrang des For malzieles "Gewinn" vor dem Sachziel der Erstellung einer bestimmten Leistung. Anders ist die Lage in gemeinwirtschaftliehen Unternehmen, welche jene fur die Volkswirtschaft unabdingbar notwendigen Leistungen zu erbringen haben, die ein erwerbswirtschaftliches Unternehmen nicht mehr erstellen kann, weil der Leistungsempfanger nicht in der Lage ist, die entsprechende Gegenleistung hiefur aufzubringen. Dazu zahlen in erster Linie Leistungen auf dem Gesund heits-und Sozialsektor einer Volkswirtschaft. Gemeinwirtschaftliche Unternehmen konnen durchaus mit Gewinn arbeiten