ISBN-13: 9783638711425 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 128 str.
ISBN-13: 9783638711425 / Niemiecki / Miękka / 2007 / 128 str.
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Massenmedien allgemein, Note: 2,3, Universitat Siegen, 140 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Titel dieser Arbeit beruht auf einem Zitat von Hans-Joachim Otto (FDP). In einem Interview mit der Netzzeitung sagte Otto 2006: "Wir brauchen kein offentlich- rechtliches Internet." Er begrundet seine Position damit, dass bei einem zu starken Angebot von ARD und ZDF im Internet "kleinere Unternehmen im Online-Bereich auf der Strecke" bleiben wurden und "der offentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Multimediahaus." Die Angebote im Internet mussten auf eine Begleitung der Programmangebote beschrankt bleiben. Der Begriff "Grundversorgung" spielt eine wesentliche Rolle bei der Beantwortung der Frage nach der Legitimation der Offentlich-Rechtlichen. Aus dem zweiten Teil des Arbeitstitels ergibt sich die Frage nach der Art und den Moglichkeiten die "neue Technologien" beinhalten konnten. "Internet" steht in dieser Arbeit symbolisch fur alle sogenannten neuen Technologien, die mittels Computer oder anderer, mobiler Gerate (wie das Mobiltelefon) den Empfang von audio-visuellen Daten ermoglichen. In Zeiten des Medienumbruchs, der Konvergenz von Fernsehen und Internet befinden sich auch die offentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor neuen Herausforderungen. Neben der privat-wirtschaftlichen Fernseh- und Horfunkkonkurrenz, die seit 1984 fur Veranderungen in der Medienlandschaft in Deutschland gesorgt haben, richten 2006 daruber hinaus zahlreiche Onlineanbieter ihre Dienste an den Rezipienten. Das Medienangebot wird groer und erganzt die klassischen Medien um neue Moglichkeiten (wie zum Beispiel das Herunterladen von Fernsehsendungen auf den Computer). Wenn das Fernsehen und das Internet zusammenwachsen, stellt sich fur denn offentlich-rechtlichen Rundfunk die Frage, zu welchen Angeboten er online verpflichtet ist, um seinen gesetzlich verankerten Auftrag kunftig zu erfullen. I