ISBN-13: 9783656203698 / Niemiecki / Miękka / 2012 / 28 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Sozialpadagogik / Sozialarbeit, Note: 1,0, Universitat Luneburg, Veranstaltung: Kasuistik - Diagnose und Fallverstehen in der Sozialpadagogik, 7 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Im ersten Abschnitt werde ich zunachst den Begriff der Rekonstruktiven Sozialpadagogik anhand der mir vorliegenden Literatur erlautern. Darauf aufbauend nehme ich unter Punkt 2.2 naheren Bezug auf die Bedeutung der Rekonstruktiven Sozialpadagogik bzw. rekonstruktiver Verfahren, speziell Fall- und Milieurekonstruktion, im Kontext der Sozialen Arbeit. Hierzu stelle ich in den Unterpunkten 2.2.1 sowie 2.2.2 die Bedeutung fur die sozialpadagogische Praxis und die Bedeutung fur die Theoriebildung gegenuber. Wahrend des zweiten Abschnittes meiner Arbeit stelle ich unter Punkt 3 das methodische Konzept des biografisch-narrativen Interviews ausfuhrlich vor. Hierzu leite ich unter Punkt 3.1 das Thema mit einem kleinen Exkurs uber Biografische Arbeit ein. Anschlieend werde ich die Grundlagen, den Auswertungsprozess sowie das Konzept der Gesprachstechnik biografisch-narrativer Interviews unter den Punkten 3.1.2 ff. anhand der mir vorliegenden Literatur darstellen. Ein deutlicher Schwerpunkt liegt hierbei auf den Ausfuhrungen der Autoren Loch und Schulze (2002). Ich begrunde dies damit, dass das von ihnen vorgestellte Kombinations-verfahren zur Auswertung biografisch-narrativer Interviews (vgl. 3.1.3) die von den anderen Autoren der mir vorliegenden Literatur vorgestellten Formen, Verfahren und Theorien in einer sinnvollen und gut verstandlichen Weise verbindet. Zudem ist ebenso die umfassende Darstellung des Ablaufes eines biografisch-narrativen Interviews bei Loch und Schulze (2002) in einer sehr ubersichtlichen und gut strukturierten Vorgehensweise vorgegeben. Nicht zuletzt hat mich die Aktualitat der Literaturvorlage von Loch und Schulz (2002) dazu veranlasst mich vornehmlich auf sie zu berufen. Den Abschluss des zweiten Abs