ISBN-13: 9783640713073 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 88 str.
ISBN-13: 9783640713073 / Niemiecki / Miękka / 2010 / 88 str.
Magisterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 (gut), Bayerische Julius-Maximilians-Universitat Wurzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Wegen des enormen Gefahren- sowie Wirtschaftspotentials des Glucksspielwesens sah sich die Politik traditionell veranlasst, Glucksspiele streng zu reglementieren und nach Moglichkeit staatliche Monopole zu bilden. Diese starke Stellung des Staates wird seit dem Aufkommen moderner Telekommunikationsformen wie der Mobiltelefonie, des interaktiven Fernsehens und vor allem des Internets vermehrt in Frage gestellt. Konnten noch vor zwanzig Jahren Glucksspiele nur an bestimmten Orten wie Wettburos, Pferderennbahnen und Kasinos gespielt werden, bieten private Glucksspielanbieter mittlerweile die verschiedensten Spielmoglichkeiten, z.B. Sportwetten zu festen Gewinnquoten und Onlinecasinos an. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Glucksspielwesens ist auch das Glucksspielrecht in Europa erheblich in Bewegung geraten. Das rechtliche Konfliktpotential liegt zum einen darin begrundet, dass die staatlichen Stellen mit den verschiedensten Mitteln versuchen, private Glucksspielanbieter vom Markt zu drangen, um damit ihre eigenen Glucksspielangebote zu starken. Zum anderen ist das Glucksspielrecht in der EU bisher noch nicht harmonisiert worden, obwohl die meisten Anbieter ihre Glucksspiele mittels Internet und anderer Vertriebswege europaweit anpreisen. Daher suchen sich viele Anbieter fur ihren Firmensitz den Mitgliedstaat aus, in dem die fur ihr Vorhaben gunstigsten, das heit moglichst liberalen Rechtsvorschriften bestehen und bieten von diesem Mitgliedstaat aus ihre Glucksspiele an. Kommt es dann in anderen Mitgliedstaaten zu Konflikten mit den dortigen Vorschriften zur staatlichen Gefahrenabwehr, fuhlen sich die Anbieter in ihren europarechtlich im AEU-Vertrag garantierten Freizugigkeitsrechten, insbesondere dem Recht auf einen freien Dienstleistungsverkehr gem. Art.