ISBN-13: 9783662244449 / Niemiecki / Miękka / 1966 / 297 str.
ISBN-13: 9783662244449 / Niemiecki / Miękka / 1966 / 297 str.
Erfahrungen und Einsichten aus zwei Jahrzehnten gerichtsarztlicher Sachverstan digentatigkeit veranlassen mich, einen II. Beitrag zur Strafrechtsreform zu veroffent lichen. Die Entwurfe fur das neue Strafgesetzbuch (E 1960 wie E 1962) lassen erkennen, dass einige der in unserem I. Beitrag zur Strafrechtsreform (1959) publizierten An regungen verstandnisvoll aufgenommen wurden. Die 24 und 25 E 1962 sind nun mehr starker als in den fruheren Fassungen am medizinischen Krankheitsbegriff orien tiert. In 24 E 1962 sind die lediglich auf angeborenen oder erworbenen, Abartig keiten' beruhenden seelischen Storungen des 23 Entwurf 1958, Bezeichnungen, die weitgehend den, abnormen Personlichkeiten' des klinischen Sprachgebrauches entspre chen, nicht mehr enthalten. Ziel dieses II. Beitrages ist es, die Vertreter des Strafrechtes fur den auf den Er fahrungen der arztlichen, besonders der psychiatrischen Wissenschaft beruhenden medizinischen Krankheitsbegriff zu gewinnen, der uberzeugender als der normative Krankheitsbegriff des Juristen eine tragfahige Grundlage fur richterliches Werten und Urteilen bilden kann. 1 Bei der Darstellung des forensischen Materials wurde eine dialektische Methode benutzt: die Gegenuberstellung von forensischen Fallen, in denen die Frage der, Schuld fahigkeit' nach einem medizinisch orientierten Krankheitsbegriff beantwortet wurde und andere Falle, deren Entscheidung vorwiegend auf den Ergebnissen psychologischer oder rein normativer Methoden beruhte."