ISBN-13: 9783409021630 / Niemiecki / Miękka / 1993 / 76 str.
Lernziel: Sie sollten nach Durcharbeiten dieses Kapitels mit den wesentlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes vertraut sein. 1. Begriff der Bewertung und Bewertungsvorschriften Bewerten heisst, nicht in Geld bestehende und nicht aufGeld gerichtete Wirtschaftsguter fur Zwecke ihrer Besteuerung in Geld umzurechnen. Nach 3 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) sind Steuern Geldleistungen. Bemessungsgrundlage fur eine Steuerfestsetzung muss deshalb ein bestimmter Geldbetrag sein. Wirtschaftsguter, die nicht in Geld bestehen, mussen daher, um Bemessungsgrundlage fur eine Steuerfestsetzung zu sein, in Geld ausgedruckt werden. Die Nutzlichkeit eines Wirtschaftsguts fur die Menschen ist unterschiedlich. Deshalb hat auch ein Gegenstand fur verschiedene Menschen einen unterschiedlichen Wert. Diese subjektive Einschatzung des Wertes eines Gegenstands kann aber nicht Grundlage der Besteuerung sein. Im Interesse der Gleichmassigkeit der Besteuerung und der Rechtssicherheit muss deshalb eine gesetzliche Festlegung der Bewertung erfolgen. Die Regeln, nach denen die Sachguter in Geld umgerechnet werden, nennt man Bewertungsvor schriften. Sie legen den Bewertungsgegenstand, den Bewertungsmassstab, die Bewertungsmethode und den Bewertungszeitpunkt fest und regeln auch, fur welche Steuern sie gelten."